22.09.2010 23:20
"Es war so: Ich habe eine Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf eingeworfen, in die er ordnungsgemäß keine Parkmünze eingeworfen hatte, da er in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf der anderen Parkuhr ordnungsgemäß eine Münze eingeworfen hatte.
Durch die deutlich sichtbare rote Kontrollscheibe im Sichtfenster der Parkuhr war ersichtlich, dass der Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf der Münzparkautomatik im Sinne des §13, Absatz 1 der StVo nicht erfolgt war.
Nach Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf und Zurückrasten der im Sichtfenster sichtbaren roten Kontrollscheibe war der Fahrzeughalter der ordnungswidrigen Unterlassung des rechtzeitigen Münzeinwurfs in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf hinreichend überführt. Haha... HahaHAHAHAHA!"
Durch die deutlich sichtbare rote Kontrollscheibe im Sichtfenster der Parkuhr war ersichtlich, dass der Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf der Münzparkautomatik im Sinne des §13, Absatz 1 der StVo nicht erfolgt war.
Nach Einwurf der Münze in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf und Zurückrasten der im Sichtfenster sichtbaren roten Kontrollscheibe war der Fahrzeughalter der ordnungswidrigen Unterlassung des rechtzeitigen Münzeinwurfs in den für den Münzeinwurf bestimmten Münzeinwurf hinreichend überführt. Haha... HahaHAHAHAHA!"
"Unser Leben wird durch Möglichkeiten bestimmt. Auch durch die, die wir versäumen."
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