Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Recht: Geschütze Logos/Figuren auf selbstgedrucken Shirts
#3

Das Urheberrecht gilt unabhängig vom Medium des geschützten Werkes.
Wenn etwas geschützt ist, dann darf man es nicht ohne Genehmigung verwenden. Außer vielleicht im rein privaten Rahmen, wo es außer einem selbst niemand sieht.
Andere Ausnahme ist als Zitat. Wenn man also einen Artikel o.ä. über Unternehmen X schreibt, darf man auch Logo X zu Dokumentationszwecken abbilden, wenn man deutlich macht, wem es gehört und das man es sich nicht zu eigen macht. Darum stehen unter bestimmten Texten solche Disclaimer: Logos sind Eigentum der BlaBla GmBH und ...
Manche Unternehmen sind da allerdings sehr tolerant. Andere setzen ihr Recht kanllhart durch, weil sie z.B. selbst T-Shirts mit ihrem Logo verkaufen wollen.

Umgekehrt, wenn Werke verbreitet werden dürfen, dürfen sie überall verbreitet werden, egal ob auf Papier, auf CD, oder auch als Tattoo auf dem Arsch. Clown
Wenn dir jemand jedoch privat etwas zugänglich macht, dir beispielsweise ein Bild gibt, heißt das nicht automatisch, dass du es auch weiterverbreiten darfst.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Recht: Geschütze Logos/Figuren auf selbstgedrucken Shirts - von gabiza7 - 22.10.2012 10:05
[Kein Betreff] - von cybie - 22.10.2012 11:01
[Kein Betreff] - von gabiza7 - 22.10.2012 18:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste