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Lgf - 31.08.2008
Bei den Rechtsprüfungen hab ich einfach das OR (Obligationenrecht) oder das ZGB (Zivilgesetzbuch) angeguckt. Also wo sind welche Artikel. Weil wir durften die Schinken an der Prüfung gebrauchen. So lernte ich anstatt die Theorie auswendig einfach das Inhaltsverzeichnis der Gesetzbücher. Wenn dann eine Theoriefrage zu Mietrecht oder weiss ich was kam, wusste ich schnell wo die Artikel zu finden sind, indenen die Lösung steht

Auf die Rechts-Matur hab ich so gut wie nichts gelernt und war trotzdem gut. Hatte nur einen Stress im Nachschlagen
Ich glaube men muss sich, je nach dem um welches Fach es sich handelt, eine eigene Lerntechnik anschaffen
- Landavia - 31.08.2008
Lgf,index.php?page=Thread&postID=26005#post26005' schrieb:Weil wir durften die Schinken an der Prüfung gebrauchen.
Das ist bei uns leider Fehlanzeige

. Bei uns müssen die Paragraphen sitzen; macht ja auch irgendwie Sinn, da wir sie in der Praxis in Bruchteilen von Sekunden anwenden müssen; da können wir auch nicht einfach zum Gauner sagen: "Stop mal, ich muß erst nachschlagen!"

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Wie dem auch sei... Ich werde mir wohl - egal was Männeken sagt - überall Zettel in der Wohnung verteilen und mir die markanten Stellen immer aufschreiben

. Bei den Paragraphen heißt es dann wohl stur auswendig lernen und Eselsbrücken bauen, wie z.B. 1,2,3 Polizei

- heißt § 123 StGb Hausfriedensbruch

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